Neu installierte oder erneuerte Messgeräte von Kalt- und Warmwasser sowie Wärme unterliegen seit dem 1. Januar 2015 einer gesetzlichen Meldepflicht /// KALO übernimmt als derzeit einziger Messdienstleister die Meldung von Miet- oder Garantiewartungszählern, ohne Immobilienbesitzern, Wohnungseigentüm ...

29.01.2015

KALO beschließt kostenlose Meldung von Wasser- und Wärmezählern


Neu installierte oder erneuerte Messgeräte von Kalt- und Warmwasser sowie Wärme unterliegen seit dem 1. Januar 2015 einer gesetzlichen Meldepflicht /// KALO übernimmt als derzeit einziger Messdienstleister die Meldung von Miet- oder Garantiewartungszählern, ohne Immobilienbesitzern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Haus- und Immobilienverwaltern weitere Kosten zu berechnen Hamburg, 28. Januar 2015 – Mit dem Jahreswechsel stehen Wohnungseigentümern und Immobilienverwaltern wieder zahlreiche Neuerungen ins Haus. Eine davon ist die im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossene Meldepflicht für Messgeräte. Mit dem Ziel, die Verwendungsüberwachung zu vereinfachen, müssen alle neu installierten oder erneuerten Zähler für die Erfassung des Verbrauchs von Kalt- und Warmwasser sowie Wärme innerhalb von sechs Wochen nach Einbau oder Austausch der zuständigen Landeseichdirektion gemeldet werden.

Als einziger Messdienstleister übernimmt die Kalorimeta AG & Co. KG (KALO) für alle Vertragskunden mit einem Miet- oder Garantiewartungszähler die Meldung der Messgeräte kostenlos. Ausgenommen davon sind sogenannte Kaufzähler, für die keine Garantiewartungsverträge vorliegen oder die in der Regel dem Immobilieneigentümer gehören.

Die Meldung ist einmalig und gilt nur für Wasser- und Wärmezähler. Sie muss nicht für bereits vor dem Stichtag verwendete Geräte vorgenommen werden und gilt auf Grundlage eines vereinfachten Verfahrens auch nicht für jedes einzelne installierte Messgerät. Gemeldet werden müssen gemäß §32 (1) Mess- und Eichgesetz (MessEG) die verwendete Geräteart inklusive Hersteller, Typenbezeichnung, Jahr der Kennzeichnung sowie die Anschrift des Verwenders. Eine Ab- und Ummeldung aufgrund eines Umzugs ist nicht erforderlich. Bei der Nichteinhaltung der Meldepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro fällig werden.

Volker Schubert, Mitglied der Geschäftsleitung bei KALO: „Wir haben beschlossen, die neue Meldepflicht möglichst kundenfreundlich zu interpretieren und freuen uns, insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverwalter durch diesen kostenlosen Service weiter entlasten zu können. In diesem Punkt unterscheiden wir uns von unseren Wettbewerbern, die für die Meldung der Messgeräte Gebühren erheben.“




Firma: KALORIMETA AG & Co. KG

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Marco Luterbach
Stadt: Hamburg
Telefon: 040790218990


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